Stadtführung Neckarsulm

Auf ins Abenteuer!   Neckarsulm entdecken bei einer Stadtführung!    Mit dem StadtEntdecker! 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des StadtEntdecker-Neckarsulm (AGB)

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Präsentation der Touren auf der Internetseite stadtentdecker-neckarsulm.de stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot durch den StadtEntdecker-Neckarsulm, im Folgenden auch Veranstalter genannt, dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine unverbindliche Aufforderungen an die Vertragspartnerin / den Vertragspartner, im folgenden auch Kunde genannt, Touren zu buchen. 

Durch eine Anfrage (per E-Mail, Kontaktformular oder mündlich/telefonisch) bietet der Kunde, den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

Die Buchung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Schriftliche oder mündlich, telefonische Anfrage des Kunden.
  2. Schriftliche Buchungsbestätigung in Form eines Angebotes per E-Mail (bei kurzfristigen Vereinbarungen auch mündlich, telefonisch) durch den Veranstalter.
  3. Die Annahme des Angebots und damit der Vertragsabschluss durch den Kunden erfolgt durch Bezahlung der Teilnahmegebühr. Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an
  4. auf Wunsch erhält der Kunde eine Rechnung (pdf) mit Bezahlvermerk per E-Mail. Die für die Rechnungstellung benötigte Adresse hat der Kunde in der Anfrage anzugeben

Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande mit:

Matthias Frohberg / Veranstalter
StadtEntdecker-Neckarsulm
Pfälzer Straße 34
D-74172 Neckarsulm

 

2. Bezahlung

Die vollständige Bezahlung muss drei Tage vor der Veranstaltung, auf das im Angebot genanntem Konto, erfolgt sein.

 

3. Widerruf

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung (Buchung) innerhalb von 10 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief oder E-Mail) an den Veranstalter widerrufen. Die Frist beginnt nach Zahlungseingang. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Tour vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. Ebenso erlischt das Widerrufsrecht, wenn zwischen der Buchung und dem Termin der Tour weniger als 10 Tage verbleiben. In diesem Fall verbleibt Ihnen das Recht auf Stornierung.
Folgen des Widerrufs: Der Veranstalter hat Ihnen die Teilnehmergebühr zurückzuerstatten

 

3. Stornierung

Der Kunde kann jederzeit vom vereinbarten Termin zurücktreten. Entscheidend ist der Eingang einer schriftlichen Rücktrittserklärung (per E-Mail) beim Veranstalter. Die Rücktrittserklärung muss vom Veranstalter bestätigt werden.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er den vereinbarten Termin nicht wahr, steht dem StadtEntdecker ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:

– Ab 10 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 %

– Ab 24 h vor dem vereinbarten Termin 100 %

 

4. Rücktritt und Kündigung durch den StadtEntdecker

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  • bei Einwirkung höherer Gewalt
  • bei Erkrankung des Veranstalters und ein Ersatztermin nicht vereinbart werden kann
  • wenn der Kunde / Teilnehmende die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Ermahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist
  • wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält

Kann eine Führung aufgrund obiger Ereignisse nicht stattfinden oder wird die Führung deshalb vorzeitig beendet, ist der vereinbarte Preis ohne Abzug zu zahlen.

 

5. Durchführung

StadtEntdecker-Touren beginnen pünktlich zu der in der Buchungsbestätigung / Angebot angegebenen Startzeit. Teilnehmende, die sich verspäten und nicht rechtzeitig über die Mobilfunknummer den Veranstalters informieren, haben den vollen Tourenpreis zu entrichten 

Mitwirkungspflicht

Im Rahmen der Tour verpflichten sich Teilnehmende:

  • zur gegenseitigen Anerkennung, Hilfsbereitschaft und Toleranz in der Gruppe
  • zu umweltbewusstem Verhalten
  • den Weisungen des Tourenführers Folge zu leisten
  • die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einzuhalten

Der Veranstalter steht während der Tour für die Leitung der Gruppe zur Verfügung. Vom Veranstalter getroffene Entscheidungen und Weisungen erfolgen im Interesse der Gruppe und sind zu befolgen. Widersetzt sich ein Teilnehmender beharrlich und wiederholt den Entscheidungen des Veranstalters, so kann dieser, zur Sicherheit der Gruppe und sich selbst, von der Tour ausgeschlossen werden. Daraus ergeben sich für den betroffenen Teilnehmenden keinerlei finanzielle Entschädigungsansprüche. Evtl. resultierende Zusatzkosten, z.B. Fahrtkoste o.ä. hat der verursachende Teilnehmende selbst zu tragen.

 

6. Haftung

StadtEntdecker-Touren finden z.T. im öffentlichen Straßenraum statt. Es gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das Überqueren von Straßen, mit oder ohne Fußgängerüberwege, o.ä. geschieht auf eigene Verantwortung des Teilnehmenden. 

Im Falle eines durch den Teilnehmenden verursachten Unfalles kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

 

7. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben. Kundendaten können auf Verlangen des Kunden eingesehen bzw. gelöscht werden.

 

Stand: 01/2026

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